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Mediation |
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Das gerichtliche Verfahren ist archetypisch am Zweikampf orientiert. Das Ziel des Rechts ist zwar der Friede, das Mittel aber dazu der Kampf. Bei Streitsachen in Familie, Schule, Umwelt oder Nachbarschaft, u.a., ist der Kampf ein ungeeignetes Mittel zur Konfliktlösung, da dieser oft nur dazu beiträgt, die Fronten zu verhärten. Gleichzeitig müssen die Beteiligten aber noch über den Streit hinaus miteinander auskommen. In diesen Streitfällen ist das Mediationsverfahren ein geeignetes Mittel, Probleme zu lösen und dem Bedürfnis nach neuen Regelungen nachzukommen. |
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Der Gang
zu den Gerichten lässt sich heute in vielen Fällen durch den
Einsatz eines Mediationsverfahrens vermeiden. Die Mediation ist ein
außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren. Alle am
Konflikt Beteiligten erarbeiten hierbei freiwillig, eigenverantwortlich
und gemeinsam mit Unterstützung eines externen, allparteilichen
Dritten (Mediator/in) eine fall- und problemspezifische
Konfliktregelung bzw. -lösung.
Grundvoraussetzung jeder Mediation ist zunächst, dass die Parteien
über die anstehenden Probleme miteinander sprechen wollen, scheint
die Situation auch noch so verfahren.
Ist die
Entscheidung für eine Mediation gefallen, erläutert die
Mediatorin in der ersten Sitzung das Verfahren und zeigt die
Unterschiede zum Gerichts- oder Schiedsverfahren auf. Ein gemeinsam
unterzeichneter Mediationsvertrag enthält nochmals die
wesentlichen Merkmale des Verfahrens.
In den
folgenden Sitzungen stellen die Parteien ihre Positionen dar, die die
Mediatorin in der nächsten Phase zusammen mit den Beteiligten auf
dahinterstehende Interessen prüft. Hierbei sind Offenheit und
Vertraulichkeit wesentliche Elemente des Gesprächs.
Gemeinsam werden dann Lösungen unter Beachtung der rechtlichen
Rahmenbedingungen gesucht. Diese Lösungen werden schriftlich
in Form einer rechtsverbindlichen Vereinbarung festgehalten.
Ursprung und Weiterentwicklung der Mediation
Das
Verfahren der Mediation kommt aus den USA. Die Grundlagen und Techniken
der Mediation beruhen auf den Prinzipien der sog.
Harvard-Verhandlungsmethode.
Seit Anfang der neunziger Jahren gibt es in Deutschland bei Scheidungen die Familienmediation, um beispielsweise Fragen des Sorge- und Unterhaltsrechts einvernehmlich zu klären. Inzwischen hat sich diese Methode aber auch bei anderen Konfliktfeldern bewährt und etabliert. Im Arbeits- und Wirtschaftsrecht sowie im Mietrecht, im Baurecht wie im Umweltrecht und Schulrecht werden erfolgreich Mediationen durchgeführt. Diese bringen am Ende nicht einen Sieger und einen Verlierer hervor – wie es das herkömmliche Gerichtsverfahren vorsieht – sondern zwei Gewinner, deren Interessen in der gemeinsam erarbeiteten Lösung aufgehen. Denn die Devise des Mediationsverfahrens lautet: Kooperation statt Konfrontation!
Erfahrungen und Vorteile der Mediation
Die
Mediation wird in der Regel als fair, rational und verständlich
empfunden. Die eigenverantwortlich gefundene Lösung,
unabhängig von der Entscheidung des Richters, führt zu hoher
Akzeptanz des Ergebnisses und zu großer Zufriedenheit, zu
besserer Zahlungsmoral und zu einer geringeren Anzahl von
Zwangsvollstreckungen. Ein weiterer Vorteil: Während ein Gericht
nur über einen bestimmten Klageantrag entscheiden kann, bietet die
Mediation weitaus flexiblere Möglichkeiten, andere Aspekte
persönlicher oder wirtschaftlicher Art in den
Entscheidungsprozess einzubringen und so eine umfassende und beide
Parteien zufriedenstellende Problemlösung zu finden: ein Prozess
ohne Verlierer.
Weitere Vorteile:
Zeitwert statt Streitwert lautet die Devise in der Mediation.
Zur
Verdeutlichung seien das Prozessrisiko und die Kosten für ein
Mediationsverfahren im Vergleich aufgezeigt:
Prozessrisiko:
(2 Anwälte und Gerichtskosten für Anträge im Scheidungsverbund, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, etc.)
Streitwert
Kosten 1.
Instanz
Kosten 2.
Instanz
Gesamtkosten
10.000 €
ca. 3.500-4.600 €
ca. 4.000-5.200 €
ca. 9.000 €
25.000 €
ca. 5.000-6.600 €
ca. 5.500-7.600 €
ca. 10.500-14.200 €
80.000 €
ca. 9.000-12.000 €
ca. 10.000-13.500 €
ca. 19.000-25.500 €
200.000 €
ca. 15.000-18.200 €
ca. 16.400-22.000 €
ca. 31.400-40.200 €
etc.
Die Kosten einer 3. Instanz blieben unberücksichtigt,da sie an weitere spezielle Anforderungen anknüpft.
Gerade im
Familienrecht betrifft die Kostenlast noch die Kasse, aus der beide
Parteien letztendlich gemeinsam schöpfen müssen, so dass eine
Kostenreduzierung beiden Parteien zugute kommt.
Die Mediatorin rechnet ihr Honorar nach Stunden oder in
Einzelfällen auch pauschal ab. Der Stundensatz beträgt 60,00 €
pro Person zuzügl. 19 % USt. Vor- und Nachbereitung sind hierin
enthalten. Die Vereinbarung wird am Ende mit einer Gebühr
zu dem Streitwert der getroffenen Regelungen berechnet.
Der Vertrag wird von beiden Parteien unterschrieben
Eine Mediation dauert
durchschnittlich 4-10 Sitzungen, je 1-3 Stunden, je nach Bedarf und
Umfang der Sache.
Kosten Mediationsverfahren:
| Zeitwert |
z. B. 6
Sitzungen je 2 Stunden |
1 Gebühr und Abschlussvertrag |
Gesamtkosten zuzügl. USt. |
| 120 €/Std. |
1.440 € |
710 € (Wert:
25.000 €) |
2.150 € |
| 1.440 € |
1.220 € (Wert: 80.000 €) | 2.660 € |
|
| 1.440 € |
1.840 € (Wert: 200.000 €) | 3.280 € |
|
| 1.440 € |
3.020 € (Wert: 500.000 €) | 4.460 € |
Hinzu
kommen die Verfahrenskosten für die formale Durchführung der
Scheidung. Es ist in diesem Falle nur noch ein Anwalt notwendig. Der
Streitwert beträgt nun höchstens noch das dreifache monatliche
Nettoeinkommen der Parteien.
| Streitwert Scheidung |
Kosten Scheidung |
Kosten
Mediation und Abschlussvereinbarung |
Gesamtkosten zuzügl. USt. ca. |
| 10.000 € |
2.000 € |
2.150 € (Wert: 25.000 €) |
4.150 € |
| 25.000 € |
3.000 € |
2.660 € (Wert: 80.000 €) |
5.660 € |
| 50.000 € |
4.000 € |
3.280 € (Wert: 200.000 €) |
7.280 € |
| 90.000 € |
6.000 € |
4.460 € (Wert: 500.000 €) |
10.460 € |